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Das schmutzige Geschäft mit der Ware Hund |
Das Angebot an jungen Hunden jeder Rasse, Farbe und Größe zu Dumpingpreisen aus unseren Nachbarländern übersteigt die Nachfrage bei weitem und wächst fast monatlich. Dabei kommen die halb verhungerten, ausgemergelten, durch ganz Europa gekarrten und viel zu früh von der Mutter getrennten Tiere nicht mehr nur aus Osteuropa, wie man früher dachte. Belgien und die Niederlande sind jüngst der Umschlagplatz Nummer 1, weil es so viel seriöser klingt. Deutschland ist leider das Hauptabnehmerland für diesen tierschutzwidrigen Handel. Die Massenproduktion der Welpen - überwiegend in Osteuropa - unter schlimmsten Bedingungen, ohne Licht und zusammengepfercht auf engstem Raum kostet in den „Erzeugerländern" nur zirka 30,- Euro pro Tier. In den Abnehmerländern werden die Tiere dann „günstig" für einige hundert Euro angeboten, was meist immer noch weniger als die Hälfte des marktüblichen Preises ist. Die Tiere sind oft nicht geimpft und entwurmt und werden deswegen oft schon mit tödlichen Krankheiten verkauft. Darüber hinaus sind Welpen, die nicht wenigstens 8 Wochen bei ihrer Mutter waren, kaum sozialisiert. Schwere Verhaltensstörungen wie Dauerkläffen, Angstbeißen und Aggressionen sind nur einige der Probleme mit denen sich die neuen Hundebesitzer dann konfrontiert sehen - wenn das Tier die ersten Monate überhaupt überlebt.
TASSO-Tipp: Kaufen Sie keine Hunde im Internet, auf Parkplätzen, auf Märkten oder durch Kleinanzeigen, wenn Sie nicht von der Seriosität der Anbieter überzeugt sind. Der grausame Hundehandel kann nur dann wirkungsvoll gestoppt werden, wenn die unseriösen Händler keine Nachfrage mehr finden. Das heißt, wenn Tierfreunde nur noch zum Züchter oder Tierheim gehen. Alle anderen Wege unterstützen die Massenproduktion Hund ungewollt. |
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Meine Zucht ist staatlich geprüft und ich habe die Voraussetzungen (regelmässige Überprüfung der Zuchtstätte durch das Veterinäramt, Fachkenntnis, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Strafregisterauszug u.s.w.) für die Hundezucht erfüllt und die dafür erforderliche, amtliche Genehmigung nach § 11, Absatz 1 des Tierschutzgesetz, für das Halten und die Zucht von Hunden erhalten.
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