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TASSO warnt:
Hunde nicht vor dem Geschäft anleinen |
Es gehört schon so zum Straßenbild dazu, dass es fast nicht mehr auffällt: der in guter Absicht vor einem Geschäft „mal kurz" angeleinte Hund. Philip McCreight, Leiter von Europas größtem Haustierzentralregister, warnt eindringlich vor dieser Fahrlässigkeit vieler Hundehalter. Gerade im Zusammenhang mit dem in Deutschland zunehmenden illegalen Hundehandel ist die Gefahr für das Tier, geklaut zu werden, besonders groß. Ob der Hund dabei nur ganz kurz oder für längere Zeit angeleint ist, spielt überhaupt keine Rolle. Das Klauen sei eine Sache von Sekunden, weiß McCreight. Diebe würden die Situation ausgiebig beobachten und dann im geeigneten Augenblick zuschlagen. Ein weiterer wichtiger Faktor kommt laut McCreight dazu: „Nicht jeder Mensch traut sich, an einem nahe der Eingangstür zum Supermarkt angeleinten Hund vorbei. Für viele Hunde ist die Abwesenheit von Herrchen oder Frauchen purer Stress. Nähern sich dann auch noch Fremde, kann auch der liebste Hund durchaus auch mal in Panik geraten und zuschnappen." |
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Meine Zucht ist staatlich geprüft und ich habe die Voraussetzungen (regelmässige Überprüfung der Zuchtstätte durch das Veterinäramt, Fachkenntnis, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Strafregisterauszug u.s.w.) für die Hundezucht erfüllt und die dafür erforderliche, amtliche Genehmigung nach § 11, Absatz 1 des Tierschutzgesetz, für das Halten und die Zucht von Hunden erhalten.
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