Meine Zucht ist staatlich geprüft und ich habe die Voraussetzungen (regelmässige Überprüfung der Zuchtstätte durch das Veterinäramt, Fachkenntnis, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Strafregisterauszug u.s.w.) für die Hundezucht erfüllt und die dafür erforderliche, amtliche Genehmigung nach § 11, Absatz 1 des Tierschutzgesetz, für das Halten und die Zucht von Hunden erhalten.